Im Fokus
Attraktiv statt formell – vor allem, wenn es bei der Einhaltung von Vorgaben um den Nutzen für Gesellschaft, Umwelt sowie die Betreiber und Nutzer von Gebäuden geht. Wir als Branche wollen sichere Gebäude und verlässliche Standards. Und wir wollen den eingeschlagenen Weg zu Klimaneutralität und European Green Deal für alle Akteure rund um die Planung, die Erstellung, den Betrieb und die Nutzung von Gebäuden ebnen – mit von uns bereitgestellten Maßnahmen und Technologien. Sie ermöglichen signifikante Verbesserungen in puncto Nachhaltigkeit, aber auch bei Themen rund um die Sicherheit, die Wirtschaftlichkeit und den Komfort von Gebäuden.
Beispiel Energieeffizienz von Immobilien in Deutschland: Die rund 2,7 Millionen Nichtwohngebäude in Deutschland* zeichnen für ca. 36 Prozent des Gebäudeenergieverbrauchs verantwortlich. Von den knapp zwei Millionen GEG-relevanten Objekten darunter verfügen aber nur 441.000** oder 22 Prozent über raumlufttechnische Anlagen. Hier schlummert also nach wie vor ein enormes Potenzial. Allein die Ausrüstung mit moderner Gebäudeautomation kann in diesem Bereich wirksam zur deutlichen Senkung der Verbräuche beitragen. Schnelle Amortisationszeiten und ein konkurrenzlos positives Verhältnis der Investitionskosten gegenüber Einsparungen sprechen dabei eine deutliche Sprache: eine äußerst wirtschaftliche, effiziente und nachhaltige. Die Amortisation der Investition wird dabei bereits durchschnittlich nach drei bis sechs Jahren erreicht. Die hohe Wirksamkeit unserer Lösungen für Energieeffizienz und CO2-Reduktion werden durch über 50 Jahre Branchenerfahrung belegt und durch den Innovationsgeist unserer Ingenieure immer weiter optimiert. Weswegen die Erkenntnisse unserer Industrie auch regelmäßig Eingang in nationalen und internationalen Normen und rechtlichen Vorgaben finden.
Wir als Branche setzen uns dafür ein, dass Normen und Gesetze praxisrelevant zu mehr Sicherheit, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit im Gebäudesektor führen.
* DENA Deutsche Energie-Agentur, Gebäudereport Kompakt 2019
** ENOB:dataNWG, Forschungsprojekt im Förderbereich Energieoptimierte Gebäude und Quartiere im 6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung
Nach wie vor ist die Baubranche eine der am wenigsten digitalisierten Branchen in ganz Deutschland. Daher verstärkt der VDMA gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V. seine Aktivitäten, um die Building Information Modeling-Methodik (BIM-Methodik), insbesondere für die Gebäudetechnik, voranzutreiben. Die einheitliche Anwendung von Open-BIM über die nationale Schnittstelle VDI 3805 „Elektronischer Produktdatenaustausch in der Gebäudetechnik“ wird dabei zunehmend zum Standard.
Der VDMA in den Bereichen Gebäudeautomation, Elektrotechnik, Pumpen, Lufttechnik und Armaturen sowie der BDH im Bereich Heizungstechnik haben die dafür notwendigen normativen Grundlagen geschaffen. Damit wird BIM zur übergreifenden Grundlage für die Digitalisierung bei der Planung, Projektierung und dem Management von Gebäuden. Dass dies auch von der Bundesregierung so gesehen wird, zeigt der "Masterplan BIM für Bundesbauten", der die Nutzung von BIM seit 2023 vorschreibt. Zukünftig wird der nationale Standard der VDI 3805 durch die in Bearbeitung befindliche EN ISO 16757 „Datenstrukturen für elektronische Produktkataloge der Technischen Gebäudeausrüstung“ abgelöst und so auf die globale Ebene gehoben. Damit sind die Weichen für eine in Zukunft einheitliche digitale Kollaboration von Planern, Architekten, Projektentwicklern und Betreibern von Gebäuden klar gestellt.
Wir vom VDMA Fachverband AMG gestalten gemeinsam mit anderen Branchenvertretern zukunftsweisende Standards und Normen, die Maßstäbe setzen.
GEBÄUDEAUTOMATION. DIE BRANCHE. DER MAßSTAB.
DER MAßSTAB. GEBÄUDEAUTOMATION. DIE BRANCHE.
GEBÄUDEAUTOMATION. DIE BRANCHE. DER MAßSTAB.
DER MAßSTAB. GEBÄUDEAUTOMATION. DIE BRANCHE.
Checkliste Gebäudeenergiegesetz 2024
Mit dem § 71a des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) besteht seit Anfang 2025 eine Monitoring- und Gebäudeautomationspflicht für bestimmte große Nichtwohngebäude. Ermitteln Sie mit unserer Checkliste, ob Ihr Gebäude betroffen ist, welche der geltenden Bestimmungen es bereits erfüllt und was Sie tun müssen, um die Konformität zu erlangen.
Ab 01.01.2025 müssen Eigentümer und Betreiber aller Nichtwohngebäuden, bei denen die Nennleistung der Heizungs- oder Klimaanlagen mehr als 290 kW beträgt, ein Gebäudeautomationssystem mit bestimmten, im GEG definierten Anforderungen einführen und auch nachweisen. Die vom VDMA Fachverband AMG entwickelte Checkliste können Sie als Eigentümer oder Facility Manager perfekt nutzen, um zu bewerten, ob und welche Gebäudeautomation in Ihrem Gebäude notwendig ist oder welcher konkrete Nachrüstbedarf besteht, um die aktuell gültigen Forderungen des § 71a des GEG vollständig zu erfüllen. Darüber hinaus listet die Checkliste auf, welche Dokumente zum Nachweis der Anforderungen vorzulegen sind und welche Maßnahmen zur Bestätigung der Konformität ein Inspektor durchführen muss.
Download Checkliste zur Überprüfung der Konformität mit dem GEG 2024 (PDF| 143 kB)
STATEMENT
Gesetze, Richtlinien, Normen – was zunächst wie sehr formell klingt, ist für uns die Basis für neue Sichtweisen, Erkenntnisse und Technologien, um die Gebäude von morgen noch effizienter, vernetzter, sicherer und komfortabler zu gestalten. Neue Denkanstöße führen bei uns zu Innovationen, die sich für alle Akteure wie Investoren, Planer und Architekten, Facility Manager, Nutzer – aber auch die Umwelt auszahlen.
Als die Branche, der Maßstab, gehen wir voran, indem wir zusammen mit anderen Branchenvertretern und Politik aktiv an neuen Normen und Richtlinien arbeiten, die Gebäude einfach besser machen. Wir machen das, weil uns der Gebäudesektor, der Mensch und eine gesunde Zukunft am Herzen liegen.
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