15.04.2024 | Interview Christina von Westernhagen, Johnson Controls
Ende 2023 haben sich das Europaparlament und die EU-Mitgliedsstaaten in einem Trilog mit der EU-Kommission auf eine Reform der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive) geeinigt. Am 12. April 2024 hat nun auch der EU-Ministerrat grünes Licht für die überarbeitete Richtlinie gegeben.
Wir haben mit Christina von Westernhagen (Director of Government Relations – Europe Johnson Controls) darüber gesprochen, was die strengeren Anforderungen an die Energieeffizienz von Nicht-Wohngebäuden für Eigentümer und Betreiber sowie die Branche der Gebäudeautomation bedeuten.
Hallo Frau von Westernhagen. Nach dem Europäischen Parlament hat nun auch der EU-Ministerrat der überarbeiteten EU EPBD zugestimmt, die strengere Anforderungen an die Gesamteffizient von Gebäuden vorsieht.
Christina von Westernhagen: Nach der politischen Einigung auf EU-Ebene wurde vergangenen Freitag die EU EPBD nun auch formal verabschiedet. Es handelt sich bei der EU EPBD um keine „Regulation“, die direkt im mitgliedstaatlichen Recht greift, sondern noch eines weiteren Schrittes bedarf, um dann auf Ebene der Mitgliedsstaaten, z.B. in Deutschland, in nationalen Gesetzen umgesetzt zu werden.
Derzeit gilt noch die EU-Richtlinie 2018. Durch die EU-Kommission wurde im Dezember 2021 der Entwurf für eine neue Novelle vorgelegt, der der Europäische Rat im Oktober 2022 zustimmte. Nun hat der EU-Ministerrat grünes Licht gegeben. Sind Sie mit dem Ergebnis zufrieden?
Christina von Westernhagen: Wir begrüßen sehr, dass die neue EU EPBD nun einen gesunden Kompromiss darstellt. Es ist auf europäischer Ebene ein extrem positives Signal für energieeffiziente Gebäude in Europa.
Warum ist die neue EU EPBD so wichtig für Europa?
Christina von Westernhagen: Weltweit stehen Gebäude für ca. 40 Prozent aller CO2-Emissionen. Damit werden Gebäude zum ganz wesentlichen Faktor beim Erreichen der Dekarbonisierung. Dank der neuen EU EPBD haben wir in Europa nun einen gesamtlegislativen Kontext geschaffen, auf den wir sehr stolz sein können. Um es deutlich zu sagen: Wir haben uns klare und wichtige Ziele gesetzt, damit wir bis zum Jahr 2030 unsere CO2-Emissionen auf 55 Prozent zu dem Vergleichsjahr 1990 begrenzen. Wir sind hier als erste Region weltweit vorangegangen. Mittlerweile gibt es ähnliche Ziele auch in China, in Lateinamerika oder in den USA – aber wir waren die ersten und wir freuen uns, dass wir eine Vorbildfunktion für andere Regionen hatten.
Europa ist also die weltweit erste Region, die die Begrenzungen der CO2-Emissionen bis 2030 gesetzlich konkret vorschreibt. Welchen Stellenwert hat die neue EU EPBD nun aber konkret für die deutschen Klimaziele?
Christina von Westernhagen: Richtig, mit dem Europäischen Klimagesetz wird das im European Green Deal gesetzte Ziel gesetzlich verankert. Das ist sehr bedeutsam für die nationalen Klimaziele, denn gerade in Deutschland ist erst kürzlich von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden worden, dass die deutsche Regierung mehr machen muss, um die gesteckten Ziele auch zu erreichen. Wir haben in Deutschland zudem auch ein nationales Klimagesetz – und die EU EPBD bildet dafür die wichtige legislative Basis.
Director and Head of Government Relations Europe
Johnson Controls
Chair of Energy Efficiency Working Group
The European Partnership for Energy and the Environment (EPEE)
Board Member
EuroACE - Energy Efficient Buildings
Was ändert sich durch die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie nun für Wirtschaft und Politik?
Christina von Westernhagen: Was sich ändert ist, dass wir nun konkrete strukturelle Maßnahmen haben. Diese werden beispielsweise dazu führen, dass unsere europäische Abhängigkeit von fossilen Energieträgern in der Gebäudewirtschaft abnehmen wird. In der EPBD wurde nun erstmals festgeschrieben, dass die Mitgliedsstaaten für die Installation von alleinstehenden Heizkesseln, die durch fossile Brennstoffe betrieben werden, ab dem 1. Januar 2025 keine finanziellen Anreize mehr breitstellen dürfen. Ebenfalls steht in der Direktive, dass die Mitgliedsstatten mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel bis 2040 reduziert haben müssen. Solche Vorgaben hat es vorher im Gesetz nicht gegeben.
Stichpunkt Gebäudeautomationssysteme (BAC-Systeme): Gibt es in diesem Bereich durch die EU EPBD Neuerungen?
Christina von Westernhagen: Ja, einige. Die EU EPBD hat jetzt zum ersten Mal in Artikel 2 definiert, was Mindesteffizienzstandards bei Gebäuden sind. Das war übrigens heftig umstritten, denn mit den Mindesteffizienzstandards wird ja festgeschrieben, was ein energieeffizientes Gebäude ist.
Inwiefern war das umstritten?
Christina von Westernhagen: Nun, man muss natürlich auch erst einmal klären, wie der Energieeffizienzstandard ermittelt wird. Wie sehen Gebäude aus, die diesen Standard abbilden? Und: Auf welcher Ebene setzen wir die Bewertung an? Betrachten wir die Ziele auf nationaler Ebene? Oder brechen wir das auf regionale Ebene herunter? Betrachten wir das gar auf ganz niedrigem Niveau? Je nachdem wo wir ansetzen, haben wir ja viel mehr und viel stringentere Standards.
In der Presse wird meist der Wohngebäudebereich in den Fokus gerückt …
Christina von Westernhagen: Ja. Wichtig für uns ist aber, dass mit Artikel 9 EU EPBD Mindesteffizienzstandards für den Nicht-Wohngebäudesektor angenommen worden sind. Das ist wichtig für die kommerzielle Gebäudewirtschaft und schafft Sicherheit. Jetzt müssen die Mitgliedsstaaten Standards abbilden, die die ineffizientesten Nicht-Wohngebäude dazu verpflichten, sich umzurüsten. Bis 2030 müssen in den Ländern diejenigen Gebäude umgerüstet werden, die zu den 16 Prozent mit den schlechtesten Energiewerten gehören. Bis 2033 die, die zu den 26 Prozent am schlechtesten performenden Gebäuden gehören.
Das heißt, die neue EU EPBD betrifft jetzt nicht nur den privaten Hausbesitzer?
Christina von Westernhagen: Für uns als Branche ist es sehr wichtig, dass sich die Diskussion nicht nur darauf fokussiert, was der Eigenheimbesitzer machen muss. Es geht bei der neuen Direktive um alle Gebäude, also explizit auch um Industrie, Bürogebäude, eben um Gewerbeimmobilien. Hier haben wir jetzt ganz klare Vorgaben, was das Heizen angeht. Und wir haben Vorgaben, wie gemessen werden soll, was der Mindesteffizienzstandard ist und welche Gebäude bis wann umgerüstet sein müssen.
Christina von Westernhagen
Director and Head of Government Relations Europe
Johnson Controls
In der Richtlinie geht es darum, Gebäude energieeffizient zu machen, aber auch um Energieunabhängigkeit. Wie kann man sich das in der Praxis vorstellen?
Christina von Westernhagen: Zunächst hat Deutschland die Möglichkeit zu definieren, wie dieses Gesetz umgesetzt wird. Es muss jetzt nur endlich der Anfang gemacht werden. Das bedeutet, dass man schaut: Was ist eine tiefgreifende Sanierung? Was ist eine schrittweise tiefgreifende Sanierung? Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit ein Gebäude energieeffizienter wird? Wollen wir jetzt in Deutschland wirklich weiterhin mit Gas und Öl heizen – und das auch noch mit öffentlichen Geldern fördern – oder wollen wir uns umstellen für die Zukunft? In Artikel 15 legt die EU EPBD fest, dass alle Mitgliedsstaaten angemessene finanzielle Mechanismen und auch Unterstützungsmaßnahmen für Eigentümer von Gebäuden bereitstellen müssen. Es sollte also keine Diskussion mehr darum geben, ob die Dekarbonisierung von Gebäuden eine wirtschaftliche Priorität darstellt, die auch finanziell unterstützt werden muss. Artikel 7,1 der Direktive hält auch fest, dass die Mitgliedsstaaten dafür Sorge tragen müssen, dass neue Gebäude in Zukunft Zero Emission Buildings sein müssen.
Für Gebäudeeigentümer ist es sicherlich eine Herausforderung zu ermitteln, welche Energieeffizienz-Maßnahmen individuell für das jeweilige Gebäude sinnvoll sind. Was kann man tun, um hier einen Blindflug zu vermeiden?
Christina von Westernhagen: Wenn Mitgliedstaaten einen „Building Renovation Plan“ mit nationalen Zielen abgeben, dann – so steht es im europäischen Gesetz – muss mit dem Gebäudeeigentümer in den Dialog getreten werden. Es muss ermöglicht werden, dass ein Experte dem Gebäudeeigentümer so berät, dass dieser sein Gebäude in ein Net-Zero-Emission-Gebäude umgestalten kann. Das ist kein „Kann“, sondern ein „Muss“. Das heißt: Der Gebäudeeigentümer ist nicht auf sich allein gestellt, wenn es darum geht, die geeigneten Maßnahmen zu finden, sondern die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass er zielführend informiert wird. Wenn also jemand ein Gebäude umrüsten möchte, dann muss er beraten werden.
Welche Rolle spielt dabei die Gebäudeautomation?
Christina von Westernhagen: Uns war in den Verhandlungen sehr wichtig festzuhalten, dass sich nicht alles nur um tiefgreifende Sanierungen drehen kann. Also eine Komplettsanierung, bei der Gebäudeeigentümer gezwungen sind, alles auf einmal zu machen: Das Gebäude komplett isolieren, neues Dach, neue Fenster. Also Maßnahmen, die auf die Hülle der Immobilie zielen. Das war auf EU-Ebene jahrelang ein Thema. Wir haben vielmehr darauf gedrungen, in Richtung einer Stage Deep Renovation, also der Möglichkeit einer schrittweisen Sanierung, zu denken. Das erhöht den Spielraum und führt sicher auch schneller zum Ziel. Der Gebäudeeigentümer kann sich fragen: Welche Möglichkeiten es gibt? Welche davon sind wann sinnvoll? Hier kommt dann die Gebäudeautomation ins Spiel. Für Nicht-Wohngebäude sind Gebäudeautomationssysteme (BAC-Systeme) bis 2025 verpflichtend, wenn die Gebäude Heizungsanlagen oder kombinierte Heizungs-/Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 290 Kilowatt haben. Ab 2030 gilt das dann auch für Gebäude mit Systemen, deren Nennleistung größer als 70 Kilowatt ist. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Energieeffizienz und sinkenden Emissionen. Wobei der in der EPBD neu umgestaltete Artikel 11 auch erstmals sagt, wie Energie gemessen werden soll. Das ist eine komplett neue Definition und sorgt ebenfalls für mehr Klarheit.
Welchen Beitrag kann Gebäudeautomation als Branche leisten, um Eigentümer von Nicht-Wohngebäuden bei der Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen?
Christina von Westernhagen: Gebäudeautomation hilft, die Gebäude zu dekarbonisieren. Hier gibt es jetzt konkrete Vorgaben und die Branche bietet passende Lösungen an. Zudem hilft Gebäudeautomation aber auch, weitere Vorgaben umzusetzen. Stichpunkt: Luftqualität in Innenräumen, die „Indoor Environmental Quality“. In Artikel 2 ist definiert, dass hier hohe Standards gewährleistet sein müssen, und da ist der CO2-Gehalt im Gebäude ganz maßgeblich. Zero-Emission-Buildings müssen mit Mess-, Kontroll- und Regelsystemen zur Sicherung der Luftqualität in Innenräumen ausgestattet sein. Auch hier kommt moderne Gebäudeautomation zum Tragen: weil sie die Energieeffizienz des Gebäudes optimiert und gleichzeitig für eine gesunde Innenraumluftqualität sorgt. Überhaupt wird die Intelligenz von Gebäuden und damit die Digitalisierung in Zukunft eine ganz entscheidende Rolle spielen. Hier gibt es in der EPBD den Smart Readiness Indicator (SRI), also den Intelligenzfähigkeitsindikator für Gebäude. Dieser bewertet ein Gebäude nach dessen Fähigkeit, die Energieeffizienz, den Nutzerbedarf und die Energieflexibilität sicherzustellen. Ihn zu erstellen ist für Nicht-Wohngebäude mit über 290 Kilowatt Nennheizleistung ab 2028 verpflichtend. Hier bieten wir als Branche auch Beratung und Support, bieten aber natürlich auch die erforderlichen zukunftssicheren Systeme, die alle Anforderungen erfüllen und die Leistungsfähigkeit der Gebäude sicherstellen.
Ich fasse kurz zusammen: Die Richtlinie sieht vor, dass Betreiber bzw. Eigentümer von Nicht-Wohngebäuden eine Beratung in Anspruch nehmen können. Dafür zu sorgen ist Aufgabe der nationalen Regierung. Die Branche der Gebäudeautomation kann diese Beratung bieten. Und natürlich auch eine adäquate, zu den konkreten Bedürfnissen des Gebäudes passende Automationslösung bereitstellen.
Die Direktive sagt auch, dass die Mitgliedsstaaten passende finanzielle Unterstützung bereitstellen müssen.
Christina von Westernhagen: Richtig, fiskalische und administrative Maßnahmen sowie technischen Support. Das ist ganz wichtig. In Artikel 15,11 steht, dass die Mitgliedsstaaten wirklich unterstützend darauf hinwirken müssen, dass die Renovierungen auch stattfinden. Steuererleichterungen wären hier etwa ein wichtiges Instrument.
Christina von Westernhagen
Director and Head of Government Relations Europe
Johnson Controls
Haben Sie aus Sicht der Branche einen Wunsch an die Bundesregierung bei der Umsetzung der Direktive?
Christina von Westernhagen: Der Zugang zu Fördermitteln sollte insgesamt transparenter sein. Das ist ein ganz wichtiges Thema. Auch sollte die Zuteilung zuverlässiger sein. Hier gab es in der jüngsten Vergangenheit erhebliche Unsicherheiten. Es muss wirklich transparenter gestaltet werden: Wo bekommt man Förderung? Wie ist diese dann auch administrativ zu bewältigen? Der Eigentümer muss eine klare Übersicht davon bekommen, wie die Fördermittel zu erhalten sind.
Können Sie nochmals abschließend kurz zusammenfassen, welchen Beitrag die Branche der Gebäudeautomation bei der Umsetzung der EU EPBD leisten kann?
Christina von Westernhagen: Wir als Branche können mit unseren Building-Automation-Control-Systemen bei der Bemessung des Energieverbrauchs helfen. Ebenfalls ein wichtiger Punkt: Wir können die Digitalisierung der Gebäudeautomatisierung herstellen. Ein Punkt, der jetzt auch viel stärker mit dem Smart Readiness Indicator für Nicht-Wohngebäude im EU EPBD hervorgehoben wird. Und wir können unseren Beitrag zu einer gesunden Lebensumgebung in Innenräumen leisten. Zudem können wir als Wirtschaft auch bei der Beratung helfen, wenn die notwendigen Energieeffizienzmaßnahmen mit dem Eigentümer geplant werden.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung zu dem neuen EU EPBD.
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