18.03.2024 | Press Release
Gebäudeautomation wird als Instrument zur Erreichung der Dekarbonisierungsziele fest verankert. VDMA Automation + Management für Haus + Gebäude: Professionelle Immobilienbesitzer sollten Sanierungspläne für ihr Portfolio aufstellen.
(Shutterstock)
Frankfurt, 15. März 2024
Am 12. März 2024 verabschiedete das EU-Parlament die Novelle der Richtline über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD). Der VDMA Fachverband Automation + Management für Haus + Gebäude begrüßt die Novellierung als wichtigen Schritt zur Erreichung der Dekarbonisierungsziele der EU.
Unter anderem sieht die überarbeitete Richtline vor, dass ab 2030 alle Neubauten emissionsfrei sein müssen. Für Neubauten, die Behörden nutzen oder besitzen, soll das schon ab 2028 gelten. Des Weiteren müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 insgesamt 16 Prozent und bis 2033 dann 26 Prozent der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz sanieren lassen und dafür sorgen, dass die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllt werden.
Für Wohngebäude lässt die Richtlinie den Mitgliedsstaaten mehr Freitraum. Hier müssen die Staaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des gesamten Wohnungsbestandes bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent senken (Vergleichswert: 2020). Die Strategie, um dieses Ziel zu erreichen, können die Staaten selbst wählen.
Mit Blick auf die Gebäudeautomation werden die Anforderungen verschärft. So sieht bereits jetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass in Deutschland Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt mit einem System zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung bis zum 31.12.2024 ausgestattet sein müssen. Diese Anforderung wird durch die überarbeitete EPBD auf Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung von mehr als 70 kW ausgeweitet. Hier gilt eine Frist bis zum 31.12.2029.
Der VDMA appelliert daher an professionelle Immobilienbesitzer, Sanierungspläne für ihr Portfolio aufzustellen und dabei die Lösungen der Gebäudeautomation nicht nur aufgrund rechtlicher Vorgaben in den Fokus zu nehmen, sondern auch weil sie eine wirtschaftliche Möglichkeit darstellt, Energie einzusparen und den CO2-Ausstoß zu senken.
„Besonders positiv sehen wir, dass die Gebäudeautomation in der EPBD als ein wichtiges und kosteneffizientes Instrument zur Erreichung der Dekarbonisierungsziele fest verankert ist. Auch begrüßen wir, dass mit dem Smart Readiness Indicator (SRI) ein neues verbindliches System zur Förderung von Investitionen in intelligente Gebäudelösungen eingeführt wird. Nun liegt es an der Bundesregierung, die Richtline konsequent und reibungslos in Deutschland umzusetzen. Die Branche der Gebäudeautomation wird als innovativer Lösungsanbieter ihren Teil zur Umsetzung erfüllen“, erläutert Dr. Peter Hug, Geschäftsführer des VDMA Fachverbands Automation + Management für Haus + Gebäude.
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