26.05.2026 | Dr. Peter Hug VDMA Fachverband AMG
Auch im neuen Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) bleibt die Gebäudeautomation ein zentraler Bestandteil für mehr Energieeffizienz und Digitalisierung im Gebäudesektor. Doch hinter den geplanten Änderungen verbergen sich erhebliche Risiken: So entsteht durch die neue 70-kW-Regelung eine regulatorische Lücke. Der aktuelle Entwurf läuft Gefahr, in zentralen Punkten mit den Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD zu kollidieren. Investoren und Eigentümern würden damit unter Umständen später kostspielige Nachrüstpflichten drohen. Dr. Peter Hug vom VDMA Fachverband AMG ordnet die aktuellen Entwicklungen ein.
Dr. Peter Hug Geschäftsführer VDMA Fachverband AMG, Fotoquelle: VDMA
Der aktuelle Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) setzt weiterhin wichtige Signale für mehr Energieeffizienz, Automatisierung und Digitalisierung im Gebäudesektor. Besonders positiv aus Sicht der Gebäudeautomationsbranche: Die Gebäudeautomation bleibt ausdrücklich in §56 verankert und ist damit auch in Zukunft als eigenständiger Bestandteil moderner Gebäude anerkannt.
Das ist ein wichtiger Schritt. Denn Gebäudeautomation ist längst ein zentraler Hebel für Energie- und Kosteneffizienz, Betriebsoptimierung, Digitalisierung und die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD im Neubau und insbesondere im Nichtwohngebäudebestand.
Doch immer noch wird die Gebäudeautomation in vielen Bauprojekten stiefmütterlich behandelt und erst zum Ende der Bauphase berücksichtigt – und dann, aufgrund erschöpfter finanzieller Mittel, mit zu geringen Budgets bedacht. Dabei entscheidet gerade sie darüber, wie effizient Heizungs-, Lüftungs-, Klima- oder Lichtsysteme später tatsächlich betrieben werden können.
Hinzu kommt oftmals noch ein strukturelles Problem des Gebäudemarktes: Investoren, Betreiber, Vermieter und Mieter haben oft unterschiedliche wirtschaftliche Interessen. Die Fokussierung auf niedrige Baukosten geht zu Lasten intelligenter Automatisierungslösungen, obwohl diese die Betriebskosten – und damit langfristig die Gesamtkosten (TCO) – signifikant senken und zusätzlich noch Ressourcen schonen. Ausschließlich marktwirtschaftliche Lösungen funktionieren beim Thema Energieeffizienz und Nachhaltigkeit daher aktuell nur eingeschränkt. Die Konsequenz: Klare gesetzliche Mindeststandards bleiben notwendig.
Dr. Peter Hug
Geschäftsführer VDMA Fachverband AMG
Problematisch ist aus unserer Sicht als Fachverband aus dem Bereich der Gebäudeautomation vor allem die geplante Umsetzung der neuen Leistungsgrenze. Künftig sollen Anforderungen an die Gebäudeautomation bereits ab 70 kW gelten. Das entspricht zwar grundsätzlich den Vorgaben der EPBD aus dem Jahr 2024 und ist daher zu begrüßen. Allerdings sollen diese Anforderungen im aktuellen Entwurf des GModG erst ab 2030 greifen. Damit droht die bereits seit 2025 geltende Regelung für größere Gebäude mit mehr als 290 kW zu entfallen. Bis 2030 bestehen also nach der aktuellen Fassung faktisch keinerlei Anforderungen mehr.
Hier entsteht eine zeitlich wie inhaltlich äußerst kritische Lücke. Denn die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) fordert für größere Nichtwohngebäude eben bereits jetzt einen bestimmten Automatisierungsgrad („Automatisierungsgrad B oder besser“). Und diese Anforderungen stammen sogar schon aus der EPBD 2018 und hätten somit bereits seit 2020 umgesetzt sein müssen.
Im Gegensatz dazu könnte der aktuelle Entwurf geradewegs dazu führen, dass Neubauten bis Ende 2029 ohne die eigentlich erforderlichen effizienzsteigernden Funktionen der Gebäudeautomation errichtet werden. Das widerspricht aus unserer Sicht sowohl dem Geist als auch den konkreten Vorgaben der EPBD.
Eine solche zeitweise Reduktion der Anforderungen an die Gebäudeautomation ist aber europäisch nicht vorgesehen. Sollte Deutschland also die bestehenden Vorgaben faktisch abschwächen, könnte dies sowohl als Verstoß gegen die EPBD 2018 als auch als Umsetzungsdefizit der EPBD 2024 gewertet werden. Ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission wäre damit nicht ausgeschlossen, am Ende vielleicht sogar die logische Konsequenz. Gerade deshalb sollte die bestehende 290-kW-Regelung erhalten bleiben und die neue 70-kW-Grenze ergänzend und rechtssicher eingeführt werden.
Von der rechtlichen Seite abgesehen, zählt die Gebäudeautomation nach wie vor zu den wirtschaftlichsten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Emissionsreduzierung im Gebäudebereich. Die Investitionen sind vergleichsweise gering, die Amortisationszeiten liegen häufig bei unter zwei Jahren. Vor diesem Hintergrund erscheint auch der explizite Hinweis auf die „wirtschaftliche und technische Machbarkeit“ im §56 wenig zielführend, da dieser Grundsatz zum einen ohnehin für das gesamte Gesetz gilt und zum anderen gerade Systeme der Gebäudeautomation bei seriöser Betrachtung ohnehin so gut wie immer diesen Anforderungen genügen.
Die Branche benötigt jetzt vor allem klare und konsistente Regelungen. Bauwirtschaft, Investoren, Betreiber und Mieter brauchen Planungssicherheit – und keine regulatorischen Übergangslücken mit dem Risiko für Investoren und Eigentümer, später ihre Gebäude aufwändig nachrüsten zu müssen.
Die notwendigen Anpassungen am GModG dienen deshalb nicht nur dem Klimaschutz und der Energieeffizienz. Sie sind auch entscheidend, um Rechts- und Investitionssicherheit zu schaffen und eine erneute Verletzung europäischer Vorgaben zu vermeiden. Was aber auf jeden Fall gilt: Ohne Gebäudeautomation wird die Transformation des Gebäudesektors weder wirtschaftlich noch technisch gelingen.
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